{"id":14,"date":"2008-05-31T19:36:21","date_gmt":"2008-05-31T18:36:21","guid":{"rendered":"http:\/\/dorfgemeinschaft-dachtmissen.de\/wordpress\/?page_id=14"},"modified":"2019-07-02T06:23:36","modified_gmt":"2019-07-02T05:23:36","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dorfgemeinschaft-dachtmissen.de\/?page_id=14","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Dorfgemeinschaft Dachtmissen<\/strong><\/p>\n<p>Satzung des Vereins Dorfgemeinschaft Dachtmissen<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein wird unter dem Namen \u201eDorfgemeinschaft Dachtmissen\u201c gef\u00fchrt und hat seinen Sitz in Reppenstedt OT Dachtmissen mit der Anschrift des jeweiligen Vorstandes.<\/p>\n<p>Er f\u00fchrt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz \u201eeingetragener Verein\u201c in der abgek\u00fcrzten Form \u201ee.V.\u201c<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Dorfgemeinschaft Dachtmissen e. V. verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Heimatkunde und Heimatpflege, die Erhaltung der Dorfgemeinschaft und des Dorfes an sich.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch, Informations- und Bildungsveranstaltungen, F\u00f6rderung sportlicher Aktivit\u00e4ten, Unterst\u00fctzung hilfebed\u00fcrftiger Personen, gemeinsame Aktivit\u00e4ten zum Erhalt der Umweltpflege.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 Rechtsf\u00e4higkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein wird beim Amtsgericht L\u00fcneburg eingetragen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 Vereinsverm\u00f6gen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus Mitgliedsbeitr\u00e4gen, Zuwendungen und Schenkungen sowie \u00dcbersch\u00fcssen aus Veranstaltungen.<\/p>\n<p>Von den Vereinsmitgliedern werden Jahresbeitr\u00e4ge erhoben. Die genauen Modalit\u00e4ten legt die ordentliche Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung fest.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Reit- und Fahrverein Dachtmissen e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber die zuk\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliedschaft des Vereins kann jede voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige nat\u00fcrliche Person erwerben, die sich schriftlich anmeldet und f\u00fcr die der Vorstand eine entsprechende Aufnahmebest\u00e4tigung erteilt. Desweiteren k\u00f6nnen juristische Personen Mitglied werden. Letztere werden durch eine stellvertretende Person repr\u00e4sentiert. Bei der Aufnahme von Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.<\/p>\n<p>Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch:<\/p>\n<ol>\n<li>\nfreiwilligen Austritt aufgrund einer schriftlichen K\u00fcndigung zum Gesch\u00e4ftsjahresende.<br \/>\n2. Tod.<br \/>\n3. Ausschluss bei groben und wiederholten Vergehen gegen die Vereinssatzung.<br \/>\nDer Ausschluss wird vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand in der Mitgliederversammlung beantragt und hat von dieser mit 75 % der anwesenden Stimmen zu erfolgen.<br \/>\n4. Streichung aus der Mitgliederliste, wenn das Mitglied mit der Zahlung seiner Beitr\u00e4ge mehr als 3 Monate im Verzug ist und auch nach Mahnung den Betrag nicht innerhalb von 4 Wochen voll entrichtet hat. Dem Mitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand und wird mit Beschlussfassung sofort wirksam.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine vorl\u00e4ufige Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist nicht anfechtbar. \u00dcber die endg\u00fcltige Ablehnung einer Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 Rechte der Mitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<br \/>\nAlle Mitglieder d\u00fcrfen an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Satzung des Vereins anzuerkennen und zu befolgen.<\/p>\n<p>Die Mitglieder haben die Pflicht, alles zu unterlassen, was in irgendeiner Form die Interessen des Vereins beeintr\u00e4chtigt oder den Ruf der Dorfgemeinschaft schaden k\u00f6nnte.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 Gesch\u00e4ftsjahr\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 Organe des Vereins\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<br \/>\n2. die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li><strong> 10 Ordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist mindestens einmal j\u00e4hrlich einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich oder in Textform durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens eine Woche vor der Versammlung sind Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen. In dringenden F\u00e4llen k\u00f6nnen sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge noch ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet, im Falle seiner Verhinderung von einem seiner Stellvertreter.<\/p>\n<p>Die Beschlussf\u00e4higkeit h\u00e4ngt nicht von der Anzahl der anwesenden Mitglieder ab.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. F\u00fcr Satzungs- und Zweck\u00e4nderungen ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit ber\u00fchrt, ge\u00e4ndert, neu eingef\u00fcgt oder aufgehoben, so ist das zust\u00e4ndige Finanzamt zu benachrichtigen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 11 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins oder ein au\u00dfergew\u00f6hnliches Ereignis dieses notwendig macht. Ebenso ist sie einzuberufen, wenn 10% der Vereinsmitglieder dieses schriftlich unter Angabe des Grundes vom Vorstand verlangen.<br \/>\nDie Einberufung erfolgt in gleicher Weise wie bei einer ordentlichen Versammlung.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 12 Beurkundung von Beschl\u00fcssen\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Protokollf\u00fchrer und mindestens einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. In die Niederschrift sind die f\u00fcr die Beurteilung der G\u00fcltigkeit wesentlichen Informationen (Zahl der erschienen Mitglieder, Tagesordnungspunkte, Abstimmungsergebnisse, Beschlusstext) aufzunehmen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 13 Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr einen Zeitraum von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftwart sowie dem Kassenwart. Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer auf die Dauer von zwei Jahren, welche die Pflicht und das Recht haben, die Kassengesch\u00e4fte des Vereins mindestens 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung zu pr\u00fcfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.\u00a0Nach dem ersten Gesch\u00e4ftsjahr wird bereits ein Kassenpr\u00fcfer neu gew\u00e4hlt, um die Neuwahlen versetzt durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt den Verein ehrenamtlich, verwaltet das Vereinsverm\u00f6gen und erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten. Ein Protokollbuch \u00fcber die Beschl\u00fcsse des Vorstands ist zu f\u00fchren. Scheidet ein Mitglied des Vorstands im Laufe des Gesch\u00e4ftsjahres aus, so erg\u00e4nzt sich der Vorstand selbst bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Bestellung eines neuen im Amt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 14 Schlussbestimmung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Satzung tritt mit Genehmigung der Mitgliederversammlung des Vereins Dorfgemeinschaft Dachtmissen in Kraft.<\/p>\n<p>Dachtmissen, 24.05.2019 (1. \u00c4nderung) urspr\u00fcngliche Satzung vom 27.06.2007<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dorfgemeinschaft Dachtmissen Satzung des Vereins Dorfgemeinschaft Dachtmissen 1Name und Sitz des Vereins Der Verein wird unter dem Namen \u201eDorfgemeinschaft Dachtmissen\u201c gef\u00fchrt und hat seinen Sitz in Reppenstedt OT Dachtmissen mit der Anschrift des jeweiligen Vorstandes. 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